Ich wurde gekündigt –
steht mir eine Abfindung zu?
Nach vielen Jahren des Einsatzes für Ihren Arbeitgeber hat Ihnen dieser nun gekündigt und Sie wünschen sich eine Abfindung. Verständlich – doch gesetzlich ist eine Abfindung nicht vorgesehen. Bedeutet: rein rechtlich steht Ihnen keine Abfindung zu. Dennoch wird in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt, um eine schnelle Einigung im Rahmen der Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zu erreichen.
Ob eine Abfindung gezahlt wird, und wenn ja in welcher Höhe, hängt also vor allem von der richtigen Strategie und vom Verhandlungsgeschick ab. Lassen Sie sich deshalb rechtlich beraten und vertreten, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Oft ist auch eine Kündigungsschutzklage eine Voraussetzung für die Einigung im Rahmen einer Abfindung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit, die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers vor einem Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Viele Kündigungen werden mit Formfehlern behaftet ausgesprochen, sind sozial nicht gerechtfertigt oder aus anderen Gründen nicht rechtswirksam.
Der erste Schritt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist eine Güteverhandlung. Dies ist ein Termin, in dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gütlich einigen sollen. Das Ziel ist meist eine angemessen hohe Abfindung für den Arbeitnehmer. Wird in diesem Termin keine Einigung gefunden, kommt es zur sogenannten Kammerverhandlung vor Gericht. Wird in dieser Verhandlung ebenfalls keine gütliche Einigung gefunden, spricht das Gericht ein Urteil aus.
Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage müssen Sie unbedingt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen, und zwar vollständig und formal richtig. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung gültig – auch wenn Sie fehlerhaft und eigentlich nicht wirksam wäre. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt zeitnah nach Erhalt Ihrer Kündigung einen Termin bei uns, damit wir alle Fristen einhalten und Sie persönlich beraten und vertreten können.