Menschen machen Fehler. Gerade im Arbeitsleben können sich Fehler drastisch auswirken, was die Folgen angeht.
So hatte das Landesarbeitsgericht München am 21. September 1995 einen Fall zu entscheiden, in dem ein Maschinenführer in einer winterlichen Frühschicht gegen 5.00 Uhr das Steuer eines schweren Spezialfahrzeugs übernahm, obwohl er aufgrund einer – mit Weißbier – durchzechten Nacht nicht wirklich in dem Zustand war, ein schweres Fahrzeug zu führen und
am Steuer einschlief.
Das Fahrzeug rammte einen Lichtmast und durchbrach den Zaun zum Münchener Flughafen, wo der Arbeitnehmer wieder aufwachte und das Fahrzeug erschrocken anhielt. Muss der Arbeitnehmer den Schaden am Fahrzeug über EUR 75.000 zahlen?
Ein klarer Fall? Nicht unbedingt, schließlich hat zunächst das Arbeitsgericht München den Arbeitnehmer zur Zahlung von EUR 60.000,00 verurteilt, das Landesarbeitsgericht hat diese Summe auf EUR 10.000,00 gesenkt und schließlich hat das Bundesarbeitsgericht in einer wegweisenden Entscheidung den Anspruch in Höhe von lediglich EUR 10.000,00, d.h. zu einer Quote von 2/15 zulasten des Arbeitgebers bestätigt. Ein wirklich
salomonisches Urteil – warum erfahren Sie hier.